AGG-Mitgliederbereich
Jede Frauenärztin und jeder Frauenarzt kann ein Mitglied der AGG werden, sofern sie schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Pränatal und/oder Geburtsmedizin tätig sind.
Es gibt ordentliche, assoziierte und fördernde Mitglieder, sowie Ehrenmitglieder und Mitglieder im Ruhestand.
Voraussetzungen der Mitgliedschaft
Förderndes Mitglied:
- Antrag an den Vorstand und Erklärung, dass die satzungsmäßigen Ziele des Vereins unterstützt werden.
Assoziiertes Mitglied:
- Ärzte in der Weiterbildung im Fach Gynäkologie und Geburtshilfe
- ein Bürge der AGG-Mitglied ist
Ordentliches Mitglied
- Mitgliedschaft in der DGGG e.V.
- Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe (Facharztnachweis)
- ein Bürge der AGG-Mitglied ist
Werden auch Sie Mitglied der AGG
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GUT ZU WISSEN: MITARBEIT INNERHALB EINER SEKTION DER AGG E.V.
Bitte beachten Sie, dass es Ihnen im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft innherhalb der AGG e.V. möglich ist, sich aktiv in einer Sektion zu beteiligen. Ansprechpartner für eine potentielle Mitgliedschaft in einer Sektion sind die jeweiligen Sektionsleiter. Nähere Informationen zu den Sektionen sowie entsprechende Aufnahmeanträge für die Mitgliedschaft in einer Sektion finden Sie auf unserer Homepage: www.ag-geburtshilfe.de/sektionen