AGG-Mitgliederbereich

Jede Frauenärztin und jeder Frauenarzt kann ein Mitglied der AGG werden, sofern sie schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Pränatal und/oder Geburtsmedizin tätig sind.

Es gibt ordentliche, assoziierte und fördernde Mitglieder, sowie Ehrenmitglieder und Mitglieder im Ruhestand.

Voraussetzungen der Mitgliedschaft

Förderndes Mitglied:

  • Antrag an den Vorstand und Erklärung, dass die satzungsmäßigen Ziele des Vereins unterstützt werden.

Antrag zur Fördermitgliedschaft

Assoziiertes Mitglied:

  • Ärzte in der Weiterbildung im Fach Gynäkologie und Geburtshilfe
  • ein Bürge der AGG-Mitglied ist

Ordentliches Mitglied

  • Mitgliedschaft in der DGGG e.V.
  • Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe (Facharztnachweis)
  • ein Bürge der AGG-Mitglied ist

Onlineantrag der DGGG

Werden auch Sie Mitglied der AGG

Hier gehts zum Onlineantrag.

Hier finden Sie den Download als PDF.

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GUT ZU WISSEN: MITARBEIT INNERHALB EINER SEKTION DER AGG E.V.
Bitte beachten Sie, dass es Ihnen im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft innherhalb der AGG e.V. möglich ist, sich aktiv in einer Sektion zu beteiligen. Ansprechpartner für eine potentielle Mitgliedschaft in einer Sektion sind die jeweiligen Sektionsleiter. Nähere Informationen zu den Sektionen sowie entsprechende Aufnahmeanträge für die Mitgliedschaft in einer Sektion finden Sie auf unserer Homepage: www.ag-geburtshilfe.de/sektionen